Gegenstand der Wohngebäudeversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und
Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten
Versicherungsgrundstück.
Der Begriff Wohngebäudeversicherung steht allgemein für eine Wohngebäude-Sachversicherung, die bei der Verbundenen
Wohngebäudeversicherung im Rahmen eines gemeinsamen Bedingungswerks eine Versicherung für mehre Einzelgefahren ermöglicht. Sie
vereinigt in sich die wesentlichen in Betracht kommenden Sachversicherungszweige, nämlich die Feuer-, Leitungswasser- und
Sturmversicherung.
Eine solche Vertragsform kommt dem Bedürfnis nach einer möglichst einfachen und übersichtlichen Versicherungspolice entgegen. Dies
umso mehr, als die diesem Beitrag zugrunde liegenden Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen
(VGB 2008- Wert 1914 bzw. VGB 2008- Wohnfläche)" eine automatische Anpassung des Vertrags an Änderungen des Baupreisniveaus vorsehen.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist hinsichtlich der besonderen, die Feuerversicherung betreffenden Bestimmungen für die
Wohngebäudeversicherung auch insoweit anwendbar, als sie die Gefahren Leitungswasser und Sturm einschließen (ausgenommen die
Bestimmungen über den Realrechtsgläubigerschutz).
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