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Begünstigt ist die Rürup Rente, die eine lebenslange Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr vorsehen und deren Ansprüche nicht beleihbar, vererblich, veräußerbar, übertragbar oder kapitalisierbar sind.
Bei der Rürup Rente ist die Rentenzahlung mit dem neuen Besteuerungsanteil steuerpflichtig, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Bei höheren Einzahlungen bis 40.000 EUR bei Verheirateten p.a. werden Einmalbeiträge überwiegen, da für eine langfristige Zahlungsverpflichtung kein Vorteil beim Beitragszahler entsteht und er sich ohne steuerliche Nachteile jedes Jahr wieder neu entscheiden kann, ob und wie viel er in die Rürup Rente investieren will.
Die Rürup Rente wird außerdem im Gegensatz zu einer privaten Rente mit zeitlich begrenzter Leistungsphase oder einem Fondsauszahlplan auch dann weitergezahlt, wenn der selbst aufgebaute Kapitalstock des Rentners komplett aufgebraucht ist. Im Gegenzug kommt der verbleibende Betrag des individuell angesammelten Vorsorgekapitals bei der neuen Basisrente allerdings in vollem Umfang der Versichertengemeinschaft zugute, wenn die versicherte Person früher stirbt als statistisch angenommen.
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