Die Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der
Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu
erbringen.
Die Höchstversicherungsdauer für Risikolebensversicherungen liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw.
fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Diese Versicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll. Oftmals spielen auch Darlehens-,
Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung.
Beiträge zu reinen Risiko Lebensversicherungen sind stets als Sonderausgaben abziehbar, wenn das Versicherungsunternehmen das
Versicherungsgeschäft im Inland betreiben darf. Sie dienen aber i. d. R. auch nicht zur privaten Kapitalanlage, sondern allenfalls
zur privaten Absicherung. In den Beiträgen zu einer Risikolebensversicherung ist demnach auch kein Sparanteil enthalten. Einkünfte
aus Kapitalvermögen können mit einer solchen Versicherung deshalb auch nicht anfallen.
Bei ähnlichen Versicherungen (z. B. Invaliditätsversicherung) stellt sich ebenfalls die Frage der Versteuerung von Kapitaleinkünften
nicht. Zahlen diese Versicherungen die Versicherungsleistung als lebenslange Rente aus, ist allerdings der Ertragsanteil dieser
Rente nach § 22 Nr. 1 Satz 3 a bb) EStG zu versteuern.
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