Die Rentenversicherungen sind während der Ansparphase in der Aufschubzeit an den Überschüssen beteiligt.
Einige Versicherer bieten inzwischen auch die sog. Fondsvariante an, d. h. die Investition des Überzinses in Investmentfonds. Diese
Alternative gewinnt immer mehr an Zuspruch, da Fondsanlagemöglichkeiten eine wachsende Akzeptanz erleben. Der aus den eingezahlten
Beiträgen erwirtschaftete Überschuss, eben dieser Überzins, der die Zinsgarantie von derzeit 3,25 Prozent übersteigt, wird mittels
der Überschussbeteiligungsform "verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage" angelegt.
Aktienorientierte Rentenversicherungen nutzen ähnlich den fondsorientierten die Möglichkeit, Überschüsse chancenorientiert
anzulegen.
Bei der Bonusrente wird der Jahr für Jahr entstehende Überschuss in eine aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag
investiert. Dadurch erhöht sich die Todesfallleistung, wenn die versicherte Person schon vor Rentenbeginn verstirbt.
Diese Überschussart ruft eine höhere Todesfallleistung hervor, einen eigentlich für die private Rentenversicherung , in der es
vorrangig um Altersversorgung geht, unerwünschten Nebeneffekt.
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