Die Private Krankenversicherung (PKV) kann als Vollversicherung abgeschlossen werden. Dafür kommen zum einen höherverdienende
Angestellte und versicherungspflichtige Selbstständige in Frage, die die PKV als Ersatz einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
nutzen (so genannte substituierende Krankenversicherung ) oder andere Personen, die in der GKV versicherungsfrei sind und sich
deshalb dort nicht versichern können.
Die PKV kann aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder
Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatzversicherung, z.B. Auslandsreise- Krankenversicherung ).
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV) sind derzeit Träger der
Krankenversicherungsordnung in Deutschland. Die PKV tritt einerseits für bestimmte Personenkreise als Vollversicherung auf,
andererseits für die in der GKV Versicherten als Zusatzversicherung mit Leistungen, die die GKV nicht übernehmen kann oder darf.
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