Jede deliktsfähige Person haftet für die von ihr verschuldeten Schäden, die andere Personen oder deren Sachen und Vermögen erleiden.
Darüber hinaus kann es weitere Anspruchsgrundlagen für eine Haftung geben, wie zum Beispiel die Aufsichtspflicht über Kinder und
Hausangestellte, Besitz oder Vermietung von Immobilieneigentum u.a. Die Haftung ist grundsätzlich unbeschränkt und persönlich und
kann bei Personenschäden und auch bei manchen Sachschäden Größenordnungen erreichen, die eine Existenzvernichtung zur Folge haben.
Die Privathaftpflichtversicherung (PHV) gehört deshalb zu den Versicherungen, die als dringend notwendig angesehen werden.
Die Haftpflicht Versicherung stellt jedoch nur eine Ausschnittsdeckung bezogen auf die Vielzahl der Risiken dar, denen Personen ausgesetzt sind. Berufliche
und betriebliche Risiken, Kraftfahrzeugrisiken und eine Reihe außergewöhnlicher Risiken, die für Privatpersonen nicht als typisch
anzusehen sind (Jagd, Autorennen u.a.), werden nicht durch die PHV, sondern in der Regel durch spezielle Haftpflichtversicherungen
abgedeckt.
Die Haftpflicht Versicherung umfasst auch mitversicherte Personen. Zur Grunddeckung gibt es Deckungserweiterungen, die in vielen Fällen wichtige Lücken
schließen, die in der Regel aus dem gesetzlichen Haftpflichtrecht resultieren, das für die Haftpflichtversicherung grundsätzlich
maßgeblich ist.
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