Seit 1996 können gesetzlich Versicherte ihre Krankenkasse frei wählen. Millionen haben seither vor allem die Beitragssätze
verglichen und ihre Krankenkasse gewechselt. Dass in diesem System allerdings noch einiges falsch läuft, zeigt die regelmäßige
Folge von gesetzlichen Veränderungen, die aber meist nur Symptome kurieren und keinen durchgreifenden Systemwechsel beinhalten.
Dies führt im Ergebnis zu einer Erhöhung der Zuzahlungen für die Versicherten, zur Verbesserung der Patientenrechte, zum Versuch,
den Wettbewerb zu intensivieren und die Kostensteigerungen im deutschen Gesundheitswesen ebenso wie die demografische Entwicklung
einer Lösung zuzuführen.
Das Beitragssicherungsgesetz aus dem Jahre 2002 (Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
und in der gesetzlichen Rentenversicherung - BSSichG vom 23.12.2002, BGBl. I, 4637) wollte dem Anstieg der Beitragssätze
durch eine Reihe von Kostendämpfungsmaßnahmen Rechnung tragen. Man war sich seitens des Gesetzgebers bereits zum damaligen
Zeitpunkt darüber im Klaren, dass weiteres Handeln notwendig sein würde.
Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) wurde am 14.11.2003
vom Deutschen Bundestag verabschiedet und am 19.11.2003 bekannt gemacht (BGBl. I, 2190 ff.). Alle getroffenen gesetzgeberischen
Maßnahmen sind Schritte in diese Richtung.
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