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Die Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV) ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Diese noch relativ neue Vertragsform wird bereits von einigen Unternehmen angeboten. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger u. U. interessanter als die FLV. Das Ende der Ansparzeit wird bei Vertragsbeginn festgelegt. Anstelle der vertraglich zunächst vorgesehenen Rente kann zum Ende der Ansparzeit eine Kapitalabfindung gewählt werden.
Der VN kann einmalig, spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Beginn der Rentenzahlung verlangen, dass die Rentenzahlung um einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren später beginnt, wenn die versicherte Person den bei Vertragsabschluss vereinbarten Beginn der Rentenzahlung erlebt. Für diesen Zeitraum wird der Vertrag beitragsfrei verlängert. Es besteht ferner die Möglichkeit, das vorhandene Guthaben auch vor dem Ende der Ansparzeit auszahlen zu lassen, wobei aber steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sind.
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