Die Firmenhaftpflicht kann durch besondere Vereinbarung auch auf das Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen oder von
Besuchern erweitert werden (§ 1 Abs. 3 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen). Für das Abhandenkommen von
Kraftfahrzeugen vom Betriebsgelände werden allerdings Einschränkungen vereinbart, z.B. dass das Grundstück ständig bewacht sein muss.
Spezielles Produkt, das für ein bestimmtes versichertes Risiko (z.B. Gebäude, Betrieb) Leistungsmerkmale verschiedener
Versicherungssparten und -zweige in einem Vertrag mit einheitlichen Bedingungen, einem einheitlichen Antrag und einheitlicher
Tarifierung vereinbart. Im Unterschied zur Verbundenen Versicherung löst es auch typische Grenzen zwischen Versicherungssparten auf.
Eine am Markt erhältliche Multirisk-Police für Handel und Handwerk umfasst die typischen Leistungen der Sachversicherung für Gebäude
und Inventar, der Elektronikversicherung für Maschinen und Anlagen, der Autoinhaltsversicherung, der Firmenhaftpflicht und der
Betriebsunterbrechungsversicherung in einem Vertrag.
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der jeweiligen Firmenhaftpflicht Anbieter.
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